Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleinhempel GmbH
Kleinhempel GmbH
Tarpenring 17
22419 Hamburg
Betriebsstätte: 24576 Bad Bramstedt
Telefon: +49 40 514 005 0
E-Mail: info@kleinhempel.de
Geschäftsführung: Friedrich Kleinhempel, Kim Simmerlein
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 70385
USt-IdNr.: DE 185372482
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers, insbesondere Einkaufsbedingungen, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Besteller im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, dass wir die bestellte Lieferung oder Leistung erbringen sollen.
Unsere Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für als vertraulich bezeichnete schriftliche Unterlagen; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Der Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir durch unsere Zulieferer richtig und rechtzeitig beliefert werden. Dies gilt nur, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unseren Zulieferern. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung unverzüglich informiert. Hat er eine Gegenleistung bereits erbracht, wird ihm diese umgehend zurückerstattet.
Für die Beschädigung oder den Verlust uns überlassener Vorlagen und Muster haften wir nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Produktionswerkzeuge wie z. B. Druckdaten, Zeichnungen, 3D-Animationen und dergleichen werden anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum.
§ 3 Anlieferung und Verwaltung von auftragsbezogenen Daten
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, führen wir alle Aufträge nach den uns vom Besteller zugeleiteten Druckdaten aus.
Der Besteller hat diese Druckdaten in den auf unserer Internet-Plattform bzw. in unseren Auftragsformularen genannten Dateiformaten auf seine Kosten und sein Risiko an uns zu übermitteln. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ist ausschließlich der Besteller verantwortlich.
Der Besteller ist verpflichtet, uns die betreffenden Daten frei von schädlicher Software zur Verfügung zu stellen; er hat hierfür jeweils aktuelle Schutzprogramme zu verwenden. Anderenfalls hat uns der Besteller jeglichen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Archivierung der Daten erfolgt kostenfrei bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers bieten wir für Folgebestellungen eine Verlängerung der Archivierung um bis zu maximal einem Jahr ab Auftragsende an. Das hierfür anfallende Entgelt richtet sich nach unserer jeweils aktuellen Preisliste.
Wir prüfen die uns direkt oder über von dem Besteller beauftragte Dritte übermittelten Daten nur auf offensichtlich vorliegende Fehler.
Bewahren wir vertragsgemäß Druckdaten des Bestellers über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus auf, hat der Besteller für die weitere Verwendung dieser archivierten Daten – insbesondere ihre Vorbereitung für die weitere Bearbeitung sowie die Weiterleitung dieser Daten oder daraus gefertigter Dokumente und Designs – das gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste hierfür vorgesehene Entgelt zu zahlen.
Gehen bei uns vereinbarungsgemäß archivierte Daten verloren oder werden diese beschädigt, haften wir hierfür lediglich nach Maßgabe der §§ 4 und 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Mängel und Gewährleistung
Für das Vorhandensein von Mängeln gilt Folgendes:
Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Qualität etc. gelten nicht als Mängel.
Bei speziell für den Besteller gefertigter Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge zulässig; berechnet wird die exakt gelieferte Menge.
Grafische Gestaltungen können je nach Motiv Einfluss auf Lichtfarbe oder Homogenität der Beleuchtung nehmen. Motivbedingte negative Auswirkungen auf Lichtstreuung und Lichtfarbe werden nicht als Mangel anerkannt, sofern dies technologisch bedingt nicht zu verhindern ist. Wir behalten uns vor, technisch notwendige Änderungen an Systemkomponenten vorzunehmen, wenn dies auftragsbedingt erforderlich ist.
Bei den angewendeten Druckverfahren kann es je nach Material und Druckprozess zu technologisch bedingten Farbabweichungen kommen, die nicht als Mangel anerkannt werden. Farbausfälle von reproduzierten Vollfarben im Digitaldruck gleichen wir gemäß Kundenangaben bestmöglich aus.
Verzichtet der Besteller auf eine professionelle Datenüberprüfung und die Erstellung einer Proportionsskizze zur Freigabe, können nachträgliche Reklamationen bezüglich Farbe und Proportion nicht anerkannt werden.
Für unsere Muster und Proben (nachfolgend „Muster“) gilt: Diese werden häufig unter anderen Bedingungen hergestellt, als im nachfolgenden Produktionsprozess gegeben sind. Die Eigenschaften der Muster sind daher nicht als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB anzusehen; maßgeblich sind die einschlägigen technischen Normen und eine etwaige ausdrücklich vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.
Ist der Besteller Unternehmer, setzen seine Gewährleistungsrechte voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeregelungen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; die Ersatzpflicht ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 438, 445b, 475e BGB).
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Grundlage unserer Preisberechnung sind die bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten sowie etwaige Nachträge hierzu, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab dem jeweiligen Erfüllungsort gemäß § 6 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zuzüglich Transport, Verpackung, Versicherung, Nachnahmegebühren oder sonstiger Nebenkosten, in EURO.
Preise in Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Besteller veranlassten Abweichungen vom Auftrag, Ausführungsveränderungen oder zusätzlichen Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Mehrpreise in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen; dies weisen wir dem Besteller auf Verlangen nach.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Grundsätzlich ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) per Vorkasse zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung kommt nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung bzw. positiver Bonitätsprüfung des Bestellers in Betracht; in diesem Fall sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) per anno zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen; dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Schecks und Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber an.
Die Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenansprüche steht ihm ebenfalls nicht zu. Ist der Besteller Verbraucher, bleibt sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis hiervon unberührt.
Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei uns an.
Wir sind berechtigt, Zahlungen ungeachtet anderslautender Bestimmungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden zu verrechnen; über die Art der Verrechnung informieren wir den Besteller unverzüglich. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, rechnen wir die Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung an.
§ 6 Lieferung, Versand, Verpackung und Gefahrübergang
Erfüllungsort für Lieferungen ist, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz in 22419 Hamburg. Für Produkte, die am Standort 24576 Bad Bramstedt gefertigt werden, ist Erfüllungsort abweichend hiervon Bad Bramstedt.
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware das jeweilige Lieferwerk verlässt oder dem Besteller bzw. einem von diesem beauftragten Dritten (einschließlich eines beauftragten Frachtführers) dort zur Verfügung gestellt wird; dies gilt auch bei vereinbarter Versendung „Frei Haus“. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr auch bei einem vereinbarten Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf ihn über.
Wird der Versand oder die Abholung der Ware aus einem dem Besteller zuzurechnenden Grund verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden; anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen einzulagern und sofort zu berechnen.
Fehlt eine besondere Anweisung des Bestellers, bestimmen wir Spediteur, Versandweg und Versandmittel, ohne zur günstigsten Verfrachtung verpflichtet zu sein.
Für einen besonderen Verpackungsschutz, Beförderungs- und Transporthilfsmittel sowie eine Transportversicherung sorgen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers; die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Besteller.
Der Besteller hat sicherzustellen, dass die bestellte Ware an der Lieferadresse zu den üblichen Anlieferzeiten angenommen werden kann. Anderenfalls trägt er neben weitergehenden Versandkosten die Kosten unseres dadurch entstehenden erhöhten Bearbeitungsaufwands, der pauschal mit 10 Euro vereinbart wird; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Besteller unbenommen.
Bei ersichtlichen Transportschäden hat der Besteller den Schaden bei Empfangnahme der Ware so feststellen zu lassen, dass Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmer möglich bleiben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht hinreichend nach, trägt er die daraus entstehenden Folgen selbst.
Der Besteller hat sicherzustellen, dass er selbst oder der Warenempfänger sich nach Anlieferung unverzüglich vom einwandfreien Zustand der Ware überzeugt. Im Verhältnis zu Unternehmern bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
Zugesagte Liefertermine sind Circa-Termine. Bei Lieferung und/oder Montage unserer Rahmensysteme übernehmen wir keine Haftung für Statik, Lastableitung, Befestigung oder Untergrund; die technischen Voraussetzungen für die Montage zu prüfen, obliegt ausschließlich dem Besteller.
Ist die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen auf höhere Gewalt zurückzuführen (z. B. Krieg, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Störungen in der Rohstoff-, Material- oder Energieversorgung, Betriebs-, Produktions- oder Verkehrsstörungen, nicht vorhersehbare Transportprobleme, nicht zu vertretende Maschinendefekte und dergleichen, auch bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten oder unseren Subunternehmern), sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, einschließlich solcher unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In anderen Fällen des Lieferverzugs ist unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Werts der betroffenen Lieferung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.
Auch unverbindliche Liefertermine und -fristen stehen unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Klärung aller Auftragseinzelheiten, insbesondere technischer Fragen, sowie der rechtzeitigen Übermittlung der hierfür erforderlichen Unterlagen und Daten durch den Besteller.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Aus einer Verzögerung von Teillieferungen oder -leistungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen oder -leistungen herleiten.
Hinsichtlich der rechtzeitigen Beförderung, der Transportdauer und der Ankunft der Ware übernehmen wir keine Gewähr; unsere Angaben hierzu erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich.
Ergänzend gilt die Haftungsbeschränkung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 7 Gesamthaftung und Haftungsbeschränkungen
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
Dies gilt ferner nicht, wenn uns gegenüber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden, in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den nach der Art der Lieferung oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 8 Werbung, Urheberrechte, Rechte Dritter
Wir sind berechtigt, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und diese im Rahmen der Werbung – anonymisiert – zu verwenden.
Unsere Lieferungen und Leistungen beinhalten nicht die Übertragung von Urheberrechten. Wir behalten uns an unseren grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc. sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung seines Auftrags keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Andernfalls hat er uns von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; er hat sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstehenden Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer dieser Fälle vor, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den übrigen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt; der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
Der Besteller tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 35 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Widerrufsrecht
Der Besteller kann, soweit er Verbraucher gemäß § 355 BGB ist, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Kleinhempel GmbH, Tarpenring 17, 22419 Hamburg, Telefon: +49 40 514 005 0, E-Mail: info@kleinhempel.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von dem Besteller und uns auf den ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vollständig erfüllt ist, bevor der Besteller sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Ist der Besteller Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind daneben berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.