Akustiklexikon:
Hörsamkeit

Die Eignung eines Raumes für bestimmte Schalldarbietungen.

Definition: Die Hörsamkeit ist ein Oberbegriff, der die Wirkungen der akustischen Eigenschaften eines Raums für Schalldarbietungen, etwa Musik oder Sprache, am Ort des Hörenden beschreiben soll. Die Hörsamkeit beschreibt nicht die physikalischen Eigenschaften eines Raums, sie beschreibt vielmehr die hörpsychologische Wirkung und ist von vielen Faktoren abhängig.

Nach DIN 18041:2016-03 („Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise zur Planung“) ist Hörsamkeit die Eignung eines Raumes für bestimmte Schalldarbietungen.


Raumgruppen A und B

Die DIN 18041 unterscheidet im Wesentlichen zwischen den beiden Raumgruppen A und B:

  • Die Raumgruppe A umfasst Räume, in denen die Hörsamkeit über mittlere und große Entfernungen erreicht werden soll.
  • Die Raumgruppe B behandelt die Hörsamkeit in Räumen über geringe Entfernungen.

Innerhalb beider Raumgruppen werden jeweils 5 Nutzungsarten unterschieden.


Für detaillierteres Wissen zu diesem Thema empfehlen wir die Seite des Akustikbüros Oldenburg, www.akustikbuero-ol.de

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